Zuschüsse – öffentliche Förderung

Gerne weisen wir Sie auf die Möglichkeiten der staatlichen Förderung von Fenstern, Türen und Sonnenschutzanlagen hin:

  • Energieeffiziente Sanierung von Fenstern und Türen
  • Altersgerechtes Umbauen
  • Einbruchhemmende Ausführungen von Fenstern und Haustüren
  • Steuerliche Abzugsfähigkeit von 20 Prozent der Arbeitskosten von Handwerkern bei Tätigkeit in den eigenen vier Wänden. Die Obergrenze der Arbeitskosten liegt bei 6.000 Euro im Jahr. Es können somit bis zu 1.200 Euro im Jahr bei der Einkommensteuer gespart werden.
  • Steuerliche Förderung energetischer Gebäudesanierungen als Alternative zu den bestehenden Kredit- und Zuschussprogrammen -Aufwendungen energetischer Sanierungen können ab 2020 für einen befristeten Zeitraum von 10 Jahren durch einen prozentualen Abzug von 20% bis maximal 40.000 Euro pro Objekt von der Einkommensteuer abgesetzt werden.

Weitere Informationen:

www.kfw.de
www.umweltbundesamt.de
www.veka.de/root/homepage/fuer-bauherren/beratung/energieberater.html

Bei der Beantragung der Fördermittel sind wir gerne behilflich!